Frage zu STUKAS (1941)
- alex_wintermute
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Frage zu STUKAS (1941)
Mal eine Frage zu "STUKAS" (1941) von Karl Ritter, der Film ist doch ein Vorbehaltsfilm und damit jegliche kommerzielle Veröffentlichung in Deutschland untersagt, doch ist "STUKAS" von UFA-ATB auf Super 8 Film in Deutschland erschienen. Wie ist so etwas möglich?
Re: Frage zu STUKAS (1941)
Das ist eine gekürzte Fassung. Reine Vermutung: UFA-ATB hatte dafür eine Genehmigung der Murnau-Stiftung. Wenn nicht, wäre es sicher irgendwie justiziabel gewesen.
Im Berliner Amtsblatt Jg. 29, 1979 findet sich ein juristischer Vorgang bezüglich dieser Veröffentlichung. Das läßt sich mit Google Books ermitteln, man sieht aber nur eine sog. „snippet“-Vorschau. Die älteren Jahrgänge sind nicht Online verfügbar. Man müßte sich also irgendwo eine Printfassung besorgen, um da näheres zu erfahren.
Offenbar kam die Veröffentlichung auch auf die Liste der jugendgefährdenen Medien, im Netz habe ich gefunden, das sie aber laut BAnz. Nr. 142 vom 31.07.2004 wieder von der Liste gestrichen wurde.
Im Berliner Amtsblatt Jg. 29, 1979 findet sich ein juristischer Vorgang bezüglich dieser Veröffentlichung. Das läßt sich mit Google Books ermitteln, man sieht aber nur eine sog. „snippet“-Vorschau. Die älteren Jahrgänge sind nicht Online verfügbar. Man müßte sich also irgendwo eine Printfassung besorgen, um da näheres zu erfahren.
Offenbar kam die Veröffentlichung auch auf die Liste der jugendgefährdenen Medien, im Netz habe ich gefunden, das sie aber laut BAnz. Nr. 142 vom 31.07.2004 wieder von der Liste gestrichen wurde.
Jokerfive
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Re: Frage zu STUKAS (1941)
Die Murnau-Stiftung ändert ja gelegentlich die Vorbehaltsliste, die ja erstmal nur aussagt, dass der Rechteinhaber die kommerzielle Verwertung sperrt.
"Robert und Bertram" von 1939 gab es früher als VHS von der UFA mit Freigabe ab 6 (gekürzt?) und ist jetzt auf der Vorbehaltsliste.
https://ssl.ofdb.de/film/46869,Robert-und-Bertram
http://www.murnau-stiftung.de/movie/733
"Robert und Bertram" von 1939 gab es früher als VHS von der UFA mit Freigabe ab 6 (gekürzt?) und ist jetzt auf der Vorbehaltsliste.
https://ssl.ofdb.de/film/46869,Robert-und-Bertram
http://www.murnau-stiftung.de/movie/733
Die Suche ist vorbei
- Dschallogucker
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Re: Frage zu STUKAS (1941)
Wollte gerade nachschlagen, aber die Seite der Murnau-Stiftung ist nicht aufrufbar.
"Kolberg" stand oder steht auch auf dieser Liste, der lief aber mal bei ARTE mit Genehmigung. Auf amazon wird seit Jahren eine amerikanische DVD angeboten, aber überteuert.
"Jud Süß", u.a. mit dem Vater von Götz George hab ich mal in meiner Stadt in einer Gedenkstätte schauen können, da musste man sich voranmelden. Vorweg gibt es eine Einleitung von einem "Filmsachverständigen".
"Kolberg" stand oder steht auch auf dieser Liste, der lief aber mal bei ARTE mit Genehmigung. Auf amazon wird seit Jahren eine amerikanische DVD angeboten, aber überteuert.
"Jud Süß", u.a. mit dem Vater von Götz George hab ich mal in meiner Stadt in einer Gedenkstätte schauen können, da musste man sich voranmelden. Vorweg gibt es eine Einleitung von einem "Filmsachverständigen".
- Pelmenisartana
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Re: Frage zu STUKAS (1941)
So ganz eindeutig ist die Rechtslage bei Vorbehaltsfilmen meines Wissens nicht. Im Grunde arbeitet man auch hier größtenteils mit dem Urheberrecht, wenn ich es recht verstanden habe und bei einigen illegalen Veröffentlichungen eben mit dem §130 StGB.alex_wintermute hat geschrieben: ↑Sa., 03.04.2021 14:44Mal eine Frage zu "STUKAS" (1941) von Karl Ritter, der Film ist doch ein Vorbehaltsfilm und damit jegliche kommerzielle Veröffentlichung in Deutschland untersagt, doch ist "STUKAS" von UFA-ATB auf Super 8 Film in Deutschland erschienen. Wie ist so etwas möglich?
Die Listenstreichung des erwähnten Films taugt aber durchaus schonmal als Hinweis, dass der Film nach amtlicher Bewertung kein 130er ist und die Murnau-Stiftung hat keine judikative oder exekutive Gewalt, das anders zu bestimmen.
Eine derartige Einstufung gibt es lediglich zu JUD SÜSS und SA-MANN BRANDT, die beide jeweils indiziert wurden. Hier ist aber die Einstufung nach §130 StGB wesentlich eindeutiger, da für STUKKAS lediglich die Fallgruppe der Kriegsverherrlichung in Frage käme.
Interessant wäre in dem Zusammenhang die Frage, wann bei den Vorbehaltsfilmen die Urheberrechte auslaufen und wie dann über den weiteren Umgang mit den Filmen entschieden wird. Das betrifft übrigens ebenso die Riefenstahlfilme die nebenbei gesagt keine Vorbehaltsfilme sind, sondern auch über die Urheberrechte beschränkt werden.
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Re: Frage zu STUKAS (1941)
Jokerfive hat geschrieben: ↑Sa., 03.04.2021 16:10Das ist eine gekürzte Fassung. Reine Vermutung: UFA-ATB hatte dafür eine Genehmigung der Murnau-Stiftung. Wenn nicht, wäre es sicher irgendwie justiziabel gewesen.
Im Berliner Amtsblatt Jg. 29, 1979 findet sich ein juristischer Vorgang bezüglich dieser Veröffentlichung. Das läßt sich mit Google Books ermitteln, man sieht aber nur eine sog. „snippet“-Vorschau. Die älteren Jahrgänge sind nicht Online verfügbar. Man müßte sich also irgendwo eine Printfassung besorgen, um da näheres zu erfahren.
Zumindest stand den Neonazis in den 70ern eine Filmkopie zur Verfügung, die diese aus propagandistischen Zwecken öffentlich in heimattreuen Filmclubs vorführten.
Wotans Erben - Rechtsradikale Jugend in der Bundesrepublik [WDR] 1977
29:25 Min. - 31:11 Min. (!)
Archivierte Seite der Murnau-Stiftung: https://archive.ph/20120909000126/http: ... asp?ID=861
https://de.wikipedia.org/wiki/Stukas
- alex_wintermute
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Re: Frage zu STUKAS (1941)
Glaub das Urheberrecht gilt bis zu 70 Jahren nach Tod des Urhebers. Seit 1966 befinden sich die Vorbehatltsfilme im Bestand der Friedrich Wilhelm Murnau Stiftung. Im Falle von "STUKAS" dürfte das Urheberrecht wohl 2047 erlöschen, da Karl Ritter 1977 verstorben ist. Wobei hier sich die Frage stellt, ob Karl Ritter das alleinige Urheberrecht hält. Bei Filmen sind eine Vielzahl von Personen (Regisseur, Urheber des Drehbuchs, Komponisten der Filmmusik, etc) beteiligt, dort sieht die Regelung aber meines Wissens vor, dass erst nach dem Tod des Längstlebenden aus diesem Personenkreis das Urheberrecht mit Gültigkeitsdauer von 70 Jahren besteht.Pelmenisartana hat geschrieben: ↑So., 04.04.2021 18:46Interessant wäre in dem Zusammenhang die Frage, wann bei den Vorbehaltsfilmen die Urheberrechte auslaufen und wie dann über den weiteren Umgang mit den Filmen entschieden wird. Das betrifft übrigens ebenso die Riefenstahlfilme die nebenbei gesagt keine Vorbehaltsfilme sind, sondern auch über die Urheberrechte beschränkt werden.
- alex_wintermute
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Re: Frage zu STUKAS (1941)
Die VÖ habe ich auch schon ins Auge gefasst, aber ca. 50,00 EUR für eine DVD ist mir doch etwas zuviel. Immerhin deutscher Ton an Bord.Dschallogucker hat geschrieben: ↑Sa., 03.04.2021 18:36Auf amazon wird seit Jahren eine amerikanische DVD angeboten, aber überteuert.